Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/1120
Im Amtsblatt der EU (Nr. L 187 vom 12.07.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:
Verordnung (EU) Nr. 2016/1120 der Kommission vom 11. Juli 2016 zur Änderung des Anhangs IV der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.
Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:
- Neuzulassung von Carbon Black / CI 77266 und Carbon Black (nano)* / CI 77266 (nano)* als Farbstoff mit einer Maximalkonzentration von 10%
*Nur in Produkten, die nicht durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können
Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 01.08.2016) in Kraft.
Im Gegensatz zu anderen Änderungen gibt es für diese Regelung keine Übergangsfristen, da es sich um eine Neuzulassung eines Stoffs handelt.
Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: