Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/1143

Im Amtsblatt der EU (Nr. L 189 vom 14.07.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:

Verordnung (EU) Nr. 2016/1143 der Kommission vom 13. Juli 2016 zur Änderung des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:

  • Neuzulassung von Titanium Dioxide (nano)* als UV-Filter mit einer Maximal-konzentration von 25%

*Nur in Produkten, die nicht durch Inhalation zur Exposition der Lunge der Endnutzer führen können

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 03.08.2016) in Kraft.

Im Gegensatz zu anderen Änderungen gibt es für diese Regelung keine Übergangsfristen, da es sich um eine Neuzulassung eines Stoffs handelt.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu