Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2016/314

Im Amtsblatt der EU (Nr. L 60 vom 05.03.2016) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:

Verordnung (EU) Nr. 2016/314 der Kommission vom 4. März 2016 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.

Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:

  • Regulierung von 2-(2-ethoxyethoxy)ethanol Diethylene Glycol Monoethyl Ether (INCI: Ethoxydiglycol)

Diese Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt (d. h. am 25.03.2016) in Kraft.

Für das Inverkehrbringen konformer Produkte und für die Rücknahme nicht konformer Produkte vom Markt, wird eine Frist von zwölf Monaten gewährt. Das heisst, dass ab dem 25. März 2017 nur kosmetische Mittel die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden dürfen.

Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden:

http://eur-lex.europa.eu