Änderung der Kosmetik-Verordnung (EG) 1223/2009 – Nr. 2017/238
Im Amtsblatt der EU (Nr. L 36/37 vom 11.02.2017) wurde folgende neue Änderungs-Verordnung zur EG-Kosmetik-Verordnung veröffentlicht:
Verordnung (EU) Nr. 2017/238 der Kommission vom 10. Februar 2017 zur Änderung des Anhangs VI der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über kosmetische Mittel.
Folgende neue bzw. geänderte Stoffregelungen sind Gegenstand dieser Änderungs-Verordnung:
- Reduzierung der Maximalkonzentration von Benzophenone-3 auf 6% als UV-Filter (bisher 10%) sowie die Beschränkung auf maximal 0.5% zum Schutz der Formulierung
Als Frist gilt der 3. September 2017. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur kosmetische Mittel, die den Bestimmungen dieser Verordnung entsprechen, auf dem Unionsmarkt in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden.
Der Gesetzestext kann unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: